Sofortmaßnahmen

Wir finden die undichte Stelle.

Hilfe im Schadensfall, das garantieren wir allen unseren Kunden. Denn häufig sind persönliche Gegenstände in Gefahr, die es in Sicherheit zu bringen gilt.
Im deutschen Recht ist die Schadensminderungspflicht in § 254 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verankert. Nach einer erfolgten Not-Reparatur sollten schnellstmöglich Inventar und wichtige Gegenstände vor dem Wasser geschützt und bei Bedarf ausgelagert werden. Für die notwendige Schadensabwicklung mit der Versicherung empfiehlt sich eine entsprechende Dokumentation mit Bildmaterial.

Besondere Vorsicht ist bei der Entstehung von Schimmelpilzen geboten. Diese entstehen durch Wasserschäden, aufsteigende Feuchtigkeit oder auch Wärmebrücken etc. Um gezielt eine Trocknungsmaßnahme einleiten zu können, fangen wir mit einer Bestandsaufnahme des Schadens an, um Sanierungsmaßnahmen gezielt durchführen zu können. Je nach Schaden müssen dann zunächst Tapeten und Bodenbeläge entfernt werden.

Leckageortung

Sofortmaßnahmen

 

 

 

 

Technische Austrocknung

Koordination Wiederaufbau

KOntakt

WTS Rüdiger Grau GmbH
Langenscheid 33 | D-58553 Halver
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Unsere Geschäftszeiten:
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Fr.: 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Bei einem Notfall außerhalb unserer Geschäftszeiten erreichen Sie uns unter 0175-4175161.